Kleingartenverein Am Bahndamm e.V.
Verfasst am 10.07.2026 um 09:53 Uhr

Sprengverbot im Landkreis Havelland

Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen, sowie Sportanlagen aus dem Grundwasser wird ab 13. Juli bis zum 30. September 2026 in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr verboten. Dies schließt die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz mit ein.

Die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot ausgenommen.

Bei Verstoß drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.