Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen, sowie Sportanlagen aus Brunnen, Zisternen
und dem öffentlichen Trinkwassernetz wird bis zum 30. September 2025 in der Zeit von 11.00 bis
18.00 Uhr verboten. Die Bewässerung von Kleinstflächen mittels Gießkanne ist von diesem Verbot
ausgenommen.
Amtsblatt vom Landkreis Havelland