Kleingartenverein Am Bahndamm e.V.
Verfasst am 07.02.2026 um 09:06 Uhr

Hecken und Baumrodungen nur noch bis zum 28. Februar möglich

Tiefgreifende Hecken- und Baumschnitte, Rodungen von Hecken und Bäumen dürfen nur noch bis zum 28. Februar erfolgen. 

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz heimischer Tiere wie Vögel.  Zulässig sind im gesammten Jahr, schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Wer also seine Koniferen aus dem Garten entfernen möchte oder muss, sollte dies bis zum 28. Februar erledigt haben.