Tiefgreifende Hecken- und Baumschnitte, Rodungen von Hecken und Bäumen dürfen erst wieder ab dem 1. Oktober erfolgen.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, zwischen dem 1. März und 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken vorzunehmen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz heimischer Tiere wie Vögel. Zulässig sind im gesammten Jahr, schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Wer also seine Koniferen aus dem Garten entfernen möchte oder muss, darf dies erst ab dem 1. Oktober tun.