Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Zünden von Feuerwerk in Kleingärten nicht erlaubt ist. Grundsätzlich ist für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 oder höher, außerhalb der Silvesternacht, eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Im Kleingarten ist Feuerwerk, Raketen, Böller, Fontainen, usw. grundsätzlich verboten.
Wer sich diesem Verbot wiedersetzt, kann mit der Kündigung seines Pachtvertrages rechnen.