Kleingartenverein Am Bahndamm e.V.
Verfasst am 25.05.2025 um 16:48 Uhr

Feuerwerk im Kleingarten ist verboten!

Liebe Gartenfreunde,

aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Zünden von Feuerwerk in Kleingärten nicht erlaubt ist. Grundsätzlich ist für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 2 oder höher, außerhalb der Silvesternacht, eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Im Kleingarten ist Feuerwerk, Raketen, Böller, Fontainen, usw. grundsätzlich verboten

Wer sich diesem Verbot wiedersetzt, kann mit der Kündigung seines Pachtvertrages rechnen.