Kleingartenverein Am Bahndamm e.V.
Verfasst am 28.06.2025 um 08:27 Uhr

Auswertung der Gartenbegehung


Am 7. Juni sowie am 14. Juni fanden die diesjährigen Gartenbegehungen statt. Mit dabei war in diesem Jahr auch wieder der Kreisverband der Gartenfreunde.

 

Im Allgemeinen ist unsere Anlage in einem ordentlichen, sauberen Zustand. 

 

Es gibt aber trotzdem einige Beanstandungen.

In einigen Gärten ist die kleingärtnerische Nutzung zu gering. Bitte beachtet die sogenannte Drittelregelung. Es muss mindesten auf 1 Drittel der Gartenfläche Obst-   und Gemüseanbau erfolgen.

Größtes Problem sind nach wie vor die Koniferen sowie die Heckenhöhen zwischen den Gärten und an den Wegen. 

Dazu ein paar Anmerkungen:

Koniferen und Nadelgehölze dürfen im Kleingarten grundsätzlich nicht angepflanzt werden. Alle Koniferen und anderen Nadelgehölze müssen spätestens bei Pächterwechsel (der abgebende Pächter ist da in der Pflicht) entfernt werden. Alleinstehende Nadelgehölze sollen jetzt schon aus den Gärten verschwinden. 


Gärten mit zu hoch gewachsenen Koniferen werden in den nächsten Jahren abgemahnt.

Hecken, zwischen den Gärten oder zu den Wegen dürfen eine Höhe von 1,30 m nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind Hecken zu den Straßen oder Parkplätzen. Diese dürfen max. 2,20 m sein.

Im Kleingarten ist ein Sichtschutz bis zu einer Höhe von 1,80 m und einer Länge von max. 9 m erlaubt. 

Derzeit können wir zu einem günstigen Preis unseren Kompost entsorgen. Daher bietet es sich an, noch in diesem Jahr Koniferen aus dem Garten zu entfernen und auf dem Kompost zu entsorgen (bitte nicht im Ganzen, sondern zerkleinert ohne Stämme).

Bitte achtet aber darauf, tiefgreifende Schnitte oder das komplette Entfernen von Gehölzen nur zwischen dem
1. Oktober und dem 28. Februar vorzunehmen.  (Bundesnaturschutzgesetz)